1. Das Baugesuch der Beschwerdegegnerinnen 1 und 2 vom 9. Juni 2020 für den Um- und Ausbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle Vechigen Grundbuchblatt Nr. I.________ (A.________) ging am 17. August 2020 bei der Gemeinde Vechigen ein. Die Parzelle liegt ausserhalb der Bauzone. Das Bauvorhaben sieht vor, an dem bestehenden Mobilfunkantennenmast die alten Antennenkörper der Beschwerdegegnerin 2 durch neue Antennenkörper zu ersetzen und zusätzliche neue Radio Remote Units zu montieren. Die bestehenden Antennen von zwei anderen Mobilfunkanbieterinnen sollen nicht verändert werden. Neu sollen achtzehn Antennen in den Fre-