Aus gesundheitlichen Gründen müssen Wohnräume unmittelbar von aussen genügend Licht und Luft erhalten (Art. 64 Abs. 1 BauV22). Der grosse Grenzabstand auf der besonnten Längsseite trägt zur wohnhygienisch erwünschten Belichtung und Besonnung der Wohnräume bei.23 Dieser Effekt wird auch erzielt, wenn die Längsseite nicht direkt nach Süden ausgerichtet ist, sondern wie hier nach Südwesten. Die südwestliche Fassade wird stärker besonnt als die nordöstliche; entsprechend ist die Einhaltung des grossen Grenzabstands auf der Südwestseite aus dem Gesichtswinkel der Wohnhygiene lohnender.