Bei der besonnten Längsseite handelt es sich oftmals um eine Südwest- oder Südostfassade. Diese sind aufgrund der geografischen Lage (nördlich des nördlichen Sonnenwendekreises, wo die Sonne immer südlich steht) jeweils stärker besonnt als die gegenüberliegende Nordost- bzw. Nordwestfassade. Die Bestimmung der besonnten Längsseite bildet in solchen Fällen keine Probleme. Anderes gilt, wenn die Längsseiten exakt oder annähernd nach Osten und Westen ausgerichtet sind. Für diesen Fall bestimmt Art. A143 Anhang GBR, dass die Bauherrschaft bestimmen kann, ob der grosse Grenzabstand nach Osten oder Westen oder an der südlichen Schmalseite gemessen wird.