Das Rechtsamt hat den Rechtsvertretern der Beschwerdeführer mit Verfügung vom 18. Oktober 2022 die vom Regierungsstatthalteramt als bewilligt gestempelten Pläne zugestellt und den Beschwerdeführern Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt. Die Beschwerdeführer haben sich mit Eingabe vom 28. Oktober 2022 geäussert; sie halten an ihren Rechtsbegehren fest. Damit haben die Beschwerdeführer ihre als verletzt gerügten Parteirechte im Beschwerdeverfahren wahren können. Die BVD verfügt wie die Vorinstanz über volle Kognition (Art. 40 Abs. 3