Die Beschwerdeführer haben entsprechende Plankopien und eine Quittung der Bauverwaltung Matten für die Erstellung farbiger Kopien im Format A3 zu den Akten gereicht. Bei den vom 2. Juni 2020 datierenden Pläne handelt es sich mutmasslich um solche des Ursprungsprojekts, die mit den Projektänderungen vom 10. Dezember 2020 und vom 9. April 2021 (Umgebungsplan) überholt wurden und somit im Zeitpunkt der zweiten Baupublikation vom April 2022 nicht mehr den aktuellen Projektstand wiedergaben. Die Verfahrensakten geben keinen direkten Aufschluss darüber, welche Pläne anlässlich der zweiten Baupublikation aufgelegt wurden.