bewilligt gestempelt worden. Im Entscheiddispositiv wird als Datum auch des Umgebungsplans der 27. November 2020 angegeben, was dem Datum zur Unterschrift auf dem gestempelten Umgebungsplan entspricht; auf dem Plan ist jedoch vermerkt, dass er am 9. April 2021 überarbeitet worden ist («rev: 09.04.2021»). Das Regierungsstatthalteramt hat also den im Entscheidzeitpunkt massgebenden, am 9. April 2021 angepassten Umgebungsplan bewilligt. Eine Unregelmässigkeit in den bewilligten Plänen ist insoweit ersichtlich, als der gestempelte Umgebungsplan nicht massstabsgetreu ist. Gemäss Vermerk auf dem Plan wurde dieser im Format A2 im Massstab 1:200 verfasst.