Eine spätere Anpassung des Umgebungsplans, wonach die beiden Linden erhalten werden sollten, nahm die Beschwerdegegnerin am 19. April 2022 wieder zurück. Massgebend für den erstinstanzlichen Bauentscheid waren also der Umgebungsplan vom 9. April 2021, die sonstigen Projektpläne vom 27. November 2020 sowie der per 27. November 2020 von der Bauherrschaft unterzeichnete Situationsplan im Mst. 1:500. Diese Pläne sind vom Regierungsstatthalteramt am 30. Juni 2022 als