a) In ihrer Beschwerde rügten die Beschwerdeführer, die anlässlich der zweiten Baupublikation im April 2022 bei der Gemeinde aufgelegten Gesuchsunterlagen hätten Widersprüche und Unklarheiten aufgewiesen. Sie seien nicht im massstäblichen Original, sondern als verkleinerte A3-Ko- pien aufgelegt worden, hätten widersprüchliche Massangaben enthalten und stimmten nicht durchwegs mit den Plänen überein, die mit dem Gesamtbauentscheid vom 30. Juni 2022 bewilligt worden seien. Die Beschwerdeführer hätten sich deshalb kein abschliessendes Bild über die massgebende Projektversion machen können.