sie bekräftigten ihre Beschwerdeanträge. Für den Fall, dass die angefochtene Baubewilligung bestätigt wird, beantragen sie zudem die Verpflichtung der Beschwerdegegnerin zur Erstellung eines Rissprotokolls. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Die Gemeinde Matten bei Interlaken erklärte mit Eingabe vom 11. November 2022, dass sie an ihrem Antrag auf Abweisung der Beschwerde festhalte und auf Schlussbemerkungen verzichte. Die Beschwerdeführer halten mit Schlussbemerkungen vom 14. November 2022 an ihren Beschwerdeanträgen fest. Die ANF teilte mit E-Mail vom 21. November 2022 mit, dass sie auf die Einreichung von Schlussbemerkungen verzichte.