4. Mit Verfügung vom 18. Oktober 2022 hielt das Rechtsamt fest, die Beschwerdeführer beanstandeten Widersprüche und Unklarheiten in den Auflageakten zur Baupublikation im April 2022 und machten geltend, dass sie sich aufgrunddessen vor erster Instanz kein abschliessendes Bild über die aktuelle Version des Projekts hätten machen können. Das Rechtsamt gewährte daher den Beschwerdeführern Einsicht in die vom Regierungsstatthalteramt als bewilligt gestempelten Pläne und gab ihnen Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Die Beschwerdeführer nahmen am 28. Oktober 2022 Stellung; sie bekräftigten ihre Beschwerdeanträge.