3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet14, beteiligte das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung (ANF) am Verfahren. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli beantragt mit Stellungnahme vom 24. August 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Matten bei Interlaken beantragt mit Stellungnahme vom 22. August 2022 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin hat mit Eingabe vom 9. August 2022 auf eine Beschwerdeantwort verzichtet. Die ANF hat sich nicht vernehmen lassen.