2. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 28. Juli 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 30. Juni 2022 und sinngemäss die Abweisung des Baugesuchs. Sie beanstanden in formeller Hinsicht eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs. Im materieller Hinsicht bestreiten sie die genügende Erschliessung, die Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften und das Vorliegen der Voraussetzungen für die Fällung der Stechpalme.