der Gemeinde Interlaken.8 Die Aufhebung des Parkplatzes wurde publiziert9 und von den Beschwerdeführern des vorliegenden Verfahrens angefochten. Das Regierungsstatthalteramt wies diese Beschwerde am 31. Januar 2022 ab.10 Am 11. Februar 2022 hiess das Regierungsstatthalteramt die Beschwerde gegen den Widerruf der Fällbewilligung für die beiden Linden im Grenzbereich zwischen der Bauparzelle und der Parzelle Nr. B.________ gut, hob die Widerrufsverfügung auf und stellte fest, dass die Fällbewilligung gültig sei.11 Nach Rechtskraft der beiden Beschwerdeentscheide nahm das Regierungsstatthalteramt das Baubewilligungsverfahren wieder auf.