gültig sei.4 Die Gemeinde Matten bei Interlaken widerrief am 8. Juni 2021 die Fällbewilligung für die beiden Linden.5 Die Beschwerdegegnerin passte am 16. Juni 2021 den Umgebungsplan so an, dass die beiden Linden erhalten werden sollten.6 Am 5. August 2021 sistierte das Regierungsstatthalteramt das Baubewilligungsverfahren. Zur Begründung führte es an, gemäss dem Fachbericht des Tiefbauamtes (TBA), Oberingenieurskreis I (OIK I) erfordere eine genügende Erschliessung der Bauparzelle insbesondere die Aufhebung eines Parkplatzes in der I.________strasse, auf dem Gemeindegebiet von Interlaken. Die Baubewilligung könne erst erteilt werden, wenn dies rechtlich sichergestellt sei.