Am 10. Dezember 2020 (Pläne vom 27. November 2020) reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, mit welcher nebst baulichen Anpassungen (ein zentraler Technikraum statt zwei Technikräume) die Umgebungsgestaltung überarbeitet wurde. Die Beschwerdegegnerin erläuterte dazu, dass die Gemeinde Matten bei Interlaken der Nachbarschaft (Parzelle Nr. B.________) die Fällung der beiden Linden bewilligt habe, die im Grenzbereich zur Bauparzelle stünden. Daher seien die Ersatzpflanzungen beim Bauvorhaben neu definiert worden.2