1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 19. Juni 2020 bei der Gemeinde Matten bei Interlaken ein Baugesuch ein für den Abbruch einer Doppelgarage mit Schopf-Anbau und den Neubau von zwei Reiheneinfamilienhäusern mit je vier Wohnungen auf Parzelle Matten bei Interlaken Grund- 1/11 BVD 110/2022/133 buchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 und im Baumschutzgebiet nach Art. 524a GBR1. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführer Einsprache.