c) Das strittige Bauvorhaben sieht den Neubau einer Unterflursammelstelle für Recyclingabfälle mit drei Parkplätzen vor. Auf den betroffenen Parzellen befindet sich aktuell ein Supermarkt mit zugehörigen Parkplätzen, eine Gartenbaumschule sowie diverse Gewerbe. Das Bauvorhaben liegt in der Mischzone M3, der Mischzone Kern Hünibach MK2 und der Verkehrsfläche. Der Wohnsitz des Beschwerdeführers befindet sich an der übernächsten Strasse