Er bemängelt, dass der Gemeindepräsident in Hilterfingen sowohl die Bauherrschaft wie auch die Baupolizeibehörde verkörpere und damit das strittige Bauprojekt ungeprüft dem Regierungsstatthalteramt Thun vorgelegt worden sei. Die Gemeinde beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 8. September 2022, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten und dem Beschwerdeführer seien Verfahrenskosten aufzuerlegen. Zur Begründung macht sie insbesondere geltend, der Beschwerdeführer könne keine räumliche Nähe zum Projekt geltend machen. Zudem wirft sie ihm querulatorisches Verhalten vor, da er seit 2017 diverse Projekte der Gemeinde mit Einsprachen und Beschwerden unnötige verzögere.