3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 11. August 2022 beantragt das Regierungsstatthalteramt Thun, die Beschwerde abzuweisen, soweit überhaupt darauf einzutreten sei. Zur Begründung verweist es auf seinen Gesamtbauentscheid. Mit Schreiben vom 25. August 2022 wandte sich der Beschwerdeführer erneut an die BVD. Er bemängelt, dass der Gemeindepräsident in Hilterfingen sowohl die Bauherrschaft wie auch die Baupolizeibehörde verkörpere und damit das strittige Bauprojekt ungeprüft dem Regierungsstatthalteramt Thun vorgelegt worden sei.