2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 3. August 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Er beantragt, der Gesamtbauentscheid sei aufzuheben, die vorgebrachten Mängel seien durch Sicherheitsexperten der BVD, der SUVA oder der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) zu prüfen und die Parteikosten seien ihm zu ersetzen. Zur Begründung macht er zusammenfassend geltend, der Ortsteil Hünibach verfüge über einen einzigen Abfallumschlagplatz, der verlegt werden solle. Als Anwohner der