1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 7. Februar 2022 ein Baugesuch ein für den Neubau einer Unterflursammelstelle für Recyclingabfälle sowie den Detailerschliessungen des Baufelds mit Werkleitungen auf den Parzellen Hilterfingen Gbbl. Nrn. A.________, B.________, E.________ und F.________. Die Parzellen befinden sich in der Mischzone M3, der Mischzone Kern Hünibach MK2 sowie der Verkehrsfläche. Gegen das Vorhaben erhob einzig der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 5. Juli 2022 verneinte das Regierungsstatthalteramt Thun die Einsprachelegitimation des Beschwerdeführers und trat auf seine Einsprache nicht ein. Es erteilte der Beschwerdegegnerin die Gesamtbewilligung.