2. Die Verfahrenskosten von CHF 1400.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Herrn E.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Thun, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Eriz, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat