Im Baugebiet der Gemeinde finden nun zwei GBR (ersatzweise) Anwendung, was Verwirrung stiften könnte, weil sich die Begriffe und Messweisen erheblich unterscheiden. Gemäss dem Erläuterungsbericht liegen in der ÜO «Ferienhauszone Moos» sowie in den Ferienhauszonen «Scheidzun» und «Geissegg» Bauzonenreserven20, so dass in absehbarer Zeit mit weiteren Baugesuchen zu rechnen sein dürfte. Bis die gesetzgeberische Lücke im planungsrechtlichen Verfahren behoben ist, würde es sich empfehlen, in geeigneter Weise bekannt zu machen, welche Regelung lückenfüllend in der ÜO «Ferienhauszone Moos» und gegebenenfalls auch in den weiteren ÜO für Ferienhauszonen anwendbar ist.