BauG und «Art. 53 des Baureglementes», bestimmt eine Ausnützungsziffer (AZ), den wasserbaupolizeilichen Abstand, die Verkehrserschliessung, Wasserversorgung, Kanalisation, Kehrichtabfuhr und die Planungskosten. Im Übrigen verweisen die ÜV auf das Baureglement der Gemeinde Eriz (vgl. Art. 2 ÜV).