Der Überbauungsplan Innereriz «Moos» wurde am 8. Januar 1976 mit Sonderbauvorschriften (SBV) erlassen, welche die Bebauung des ÜO-Perimeters umfassend regelten. Die SBV enthielten nicht nur Vorschriften für die Erschliessung des Gebiets und die Planungskosten, sondern auch für die Gestaltung der Bauten, die baupolizeilichen Masse und die Abstände zu Strassen und Gewässern. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision von 1998 wurden das GBR und die ÜO zeitgleich revidiert. Dabei wurden die ÜV gestrafft und die Bestimmungen für die Ferienhauszone im Baureglement geregelt. Die seit 1999 geltende Fassung der ÜV «Ferienhauszone Moos» definiert nur noch die Nutzung als Ferienhauszone im Sinne von Art. 76