a) Hauptstreitpunkt ist die Frage, welches Baureglement auf die geplante Garage anwendbar ist. Das Bauvorhaben liegt in der Überbauungsordnung (ÜO) «Ferienhauszone Moos», die am 8. Januar 1976 erlassen6 und am 2. September 1999 geändert wurde.7 Die geltenden Überbauungsvorschriften (ÜV) regeln nur wenige Punkte (insbesondere dass es sich um eine Ferienhauszone handelt und Fragen der Erschliessung). Soweit die Überbauungsvorschriften nichts Anderes bestimmen, gilt das Baureglement der Gemeinde Eriz (vgl. Art. 2 ÜV). In der Ortsplanungsrevision von 2015 wurde ein neues Baureglement erlassen, das keine Bestimmungen zu einer Ferienhauszone enthält.8