Verkauf des Grundstücks Nr. I.________ ist die Erwerberin berechtigt, an Stelle der Verkäuferin in das Beschwerdeverfahren einzutreten (Art. 13 VRPG4 i.V.m. 83 ZPO5). C.________ reichte mit Eingabe vom 25. November 2022 und Vereinbarung vom 19./22. November 2022 eine entsprechende Erklärung ein. Der Parteiwechsel ist zulässig. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Anwendbares Recht