5. Gestützt auf die Nachfrage des Rechtsamtes erklärte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin, dass diese ihr Grundstück verkauft habe und die Käuferin, C.________, in das Verfahren eintrete. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen