4. Gestützt auf das Akteneinsichtsgesuch der Beschwerdeführerin stellte das Rechtsamt der Beschwerdeführerin und dem Beschwerdegegner die Sonderbauvorschriften zum Überbauungsplan Nr. I Innereriz «Moos» von 1975 samt Genehmigungsverfügung der Baudirektion vom 8. Januar 1976 und der Wiedererwägungs- und Abschreibungsverfügung der Baudirektion vom 15. April 1976 sowie die Überbauungsvorschriften (ÜV) zur ÜO «Ferienhauszone Moos» vom 18. März 1998 zu. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machte einzig die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. November 2022 Gebrauch.