3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Stellungnahme vom 11. August 2022 beantragt das Regierungsstatthalteramt die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde teilt in ihrem Schreiben vom 26. August 2022 mit, sie stütze die Teilbaubewilligungen I und II und halte an ihren Amtsberichten fest. Der Beschwerdegegner liess sich nicht vernehmen.