Mit Gesamtentscheid vom 18. Mai 2022 teilte das Regierungsstatthalteramt Thun das Bauprojekt in einen Teilbereich I (Einfamilienhaus) und einen Teilbereich II (Garage) auf und erteilte die Teilbaubewilligung I für das Einfamilienhaus. Dieser Entscheid wurde nicht angefochten. Mit Gesamtentscheid vom 24. Juni 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Teilbaubewilligung II für die Garage. 1/9 BVD 110/2022/130