1. Der Beschwerdegegner reichte am 5. Oktober 2021 bei der Gemeinde Eriz ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses als Erstwohnung mit separater Garage auf Parzelle Eriz Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Überbauungsordnung 1 (ÜO 1) «Ferienhauszone Moos». Das Baugesuch wurde an das Regierungsstatthalteramt Thun als zuständige Leitbehörde weitergeleitet. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem A.________ als damalige Grundeigentümerin der Parzelle Nr. I.________ Einsprache.