1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Täuffelen vom 16. Mai 2022 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt Seeland zurückgewiesen. 2. Die Baugesuchsakten (Nr. 63/21) der Gemeinde Täuffelen gehen an das Regierungsstatthalteramt Seeland zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung