b) Mangels rechtskräftiger Baubewilligung darf das Bauvorhaben nicht weitergeführt werden. Anzufügen ist, dass entgegen der Meinung der Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 29. August 2022 ein hängiges Beschwerdeverfahren die Baupolizeibehörde nicht daran hindert, tätig zu werden.