a) Die Beschwerde ist gutzuheissen soweit darauf einzutreten ist, der Bauentscheid der Gemeinde vom 16. Mai 2022 ist aufzuheben und das Verfahren zur Fortsetzung an das zuständige Regierungsstatthalteramt Seeland zurückzuweisen. Dieses wird ebenfalls die materielle Prüfung erneut durchzuführen und dabei insbesondere auch die von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Fragen des Besitzstandes, des Strassenabstandes und des Lärms zu prüfen haben.