Mit der Beschwerde hat die Beschwerdeführerin Fotos eingereicht die angeblich zeigen, dass Teile des Gebäudes vollständig abgerissen wurden. In ihrer Stellungnahme im Beschwerdeverfahren hält die Gemeinde fest, dass «zum Erstaunen der Baubewilligungsbehörde […] der nördliche Teil des Gebäudes fast vollständig abgerissen» worden sei. «Anhand der baubewilligten Pläne und der Umschreibung des Bauvorhabens konnte nicht von diesen Vorkehrungen ausgegangen werden». Das Regierungsstatthalteramt wird daher auch zu prüfen haben, wie sich die erfolgten Abrissarbeiten auf das Verfahren auswirken. 5. Zusammenfassung und Kosten