Erwägungen an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen. Da nicht die Gemeinde Täuffelen zuständig für die Beurteilung eines Baugesuchs mit Baukosten in der Höhe von CHF 1 500 000.– ist (vgl. Erwägung 2), geht das Verfahren an das zuständige Regierungsstatthalteramt Seeland.