27 Abs. 5 Bst. c BewD). Das vereinfachte Verfahren ist für das vorliegende Bauprojekt folglich aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen. Durch die fehlende Publikation ist die Baubewilligung mit einem Fehler behaftet. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist die angefochtene Baubewilligung daher aufzuheben.29 4. Rückweisung