Es ist damit nicht von lediglich beschränkten Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Erhöhung der Anzahl Wohnungen und der damit verbundenen intensiveren Nutzung der Liegenschaft, auszugehen. Auch tangiert der geringe Strassenabstand die Verkehrssicherheit. Zwar ist die Unterschreitung des Strassenabstandes bereits bestehend, jedoch geht mit der Erhöhung der Anzahl Wohnungen und dem Bau der neuen Parkplätze ein erhöhtes Verkehrsaufkommen einher. Auf alle Fälle ist der Strassenabstand nicht eingehalten, wider der Angabe der Gemeinde in der materiellen Prüfung im Vorverfahren.25 Entgegen der Auffassung der Gemeinde betrifft das Vorhaben auch nicht nur die bestehende