Ebenfalls im Strassenabstand liegt der erneuerte Schopf auf der Südostseite. Das Dach des ehemaligen Stalles wird sodann komplett saniert und mit neuen Ziegeln bedeckt. Die Anzahl Wohneinheiten des Hauses wird durch das Bauvorhaben von einer auf drei erhöht. Berücksichtigt man die Vorgaben von Art. 27 Abs. 1 BewD ist bereits durch die baulichen Veränderungen an sich nicht mehr von einem Vorhaben zu sprechen, welches nur die Nachbarn betrifft. Es ist damit nicht von lediglich beschränkten Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Erhöhung der Anzahl Wohnungen und der damit verbundenen intensiveren Nutzung der Liegenschaft, auszugehen.