Aufgrund der Bausumme von CHF 1 500 00018 entfällt ihre Baubewilligungskompetenz für vorliegendes Bauvorhaben (Art. 9 Abs. 2 BewD) und die Zuständigkeit für die Bewilligungserteilung liegt beim Regierungsstatthalteramt Seeland. Die Gemeinde Täuffelen war für die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens demnach nicht zuständig.