b) Gemäss Liste der Gemeinden mit voller Baubewilligungskompetenz, Stand 1. Juli 2022,17 gehört Täuffelen weder zu den Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, denen die volle Baubewilligungskompetenz von Gesetzes wegen zusteht, noch zu den Gemeinden, denen mit Verfügung die volle Bewilligungskompetenz übertragen worden ist. Täuffelen gilt demnach als «kleine Gemeinde» i.S.v. Art. 33 Abs. 2 BauG. Aufgrund der Bausumme von CHF 1 500 00018 entfällt ihre Baubewilligungskompetenz für vorliegendes Bauvorhaben (Art. 9 Abs. 2 BewD) und die Zuständigkeit für die Bewilligungserteilung liegt beim Regierungsstatthalteramt Seeland.