Soweit die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde sinngemäss moniert, es sei auf einen öffentlichen Fussweg über ihre Parzelle zu verzichten und die bestehende Markierung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Tempo-30 Zone zu entfernen, liegt ihr Anliegen ausserhalb des Anfechtungsobjekts, da dies nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung ist. Gleiches gilt für die in der Eingabe vom 16. August 2022 verlangten Löschung der eingetragenen Bau- bzw. Abstandslinie auf ihrem eigenen Grundstück, wobei dieser Antrag vom 16. August 2022 ohnehin