sie nicht zur Einsprache legitimiert sei. Das Ausmass des Bauvorhabens konnte ihr damals mangels Publikation des Baugesuchs bzw. mangels individueller Orientierung darüber nicht bewusst sein. Auch aus der E-Mail Korrespondenz mit der Gemeinde im März 2022 gehen nicht genügend Informationen über das Bauvorhaben hervor, mithin fehlte es zum damaligen Zeitpunkt der Beschwerdeführerin an der Kenntnis des massgebenden Sachverhalts. Die Beschwerdeführerin bemerkte die Abrissarbeiten und damit das Ausmass des Bauprojektes gemäss eigenen Aussagen am 8. Juli 2022. Dies ist im Einklang mit den Äusserungen der Gemeinde, wonach der Beginn der Arbeiten für den 1. Juli 2022 angezeigt worden sei.14