Am 8. Juli 2022 seien grosse Baumaschinen aufgefahren und es sei mit dem Abriss begonnen worden. Damals habe sie wahrgenommen, dass baubewilligungspflichtige Bauarbeiten stattfinden würden. Mit E-Mail vom 11. Juli 2022 erkundigte sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Gemeinde, ob das Vorhaben wirklich mit einem kleinen Baugesuch möglich gewesen sei. Angehängt war ein Foto der Abrissarbeiten. Die Gemeinde bestätigte dies gleichentags und führte aus, dass die Baute im vereinfachten Baubewilligungsverfahren bewilligt worden sei.13