Die Beschwerdeführerin bringt bezüglich des zeitlichen Ablaufs bis zur Beschwerdeerhebung vor, Anfang 2022 sei sie vom damaligen Mieter der Liegenschaft auf der Bauparzelle informiert worden, dass die Liegenschaft umgebaut werden würde. Sie habe erstmals von einem konkreten Bauprojekt erfahren, nachdem am 2. März 2022 ein kleiner Bagger auf die Bauparzelle aufgefahren sei, woraus sich oben erwähnter Austausch mit der Gemeinde ergeben habe. Am 27. Juni 2022 sei sie betreffend die Planung des Gerüstbaus sodann seitens der Beschwerdegegnerin bzw. ihrer Hilfsperson kontaktiert worden. Am 8. Juli 2022 seien grosse Baumaschinen aufgefahren und es sei mit dem Abriss begonnen worden.