3/11 BVD 110/2022/129 Bauvorhaben ohne weiteres im Sinne der zitierten Praxis bejahen. Die Beschwerdeführerin wäre daher im Baubewilligungsverfahren zur Einsprache befugt gewesen. Die Beschwerdeführerin ist somit grundsätzlich zur nachträglichen Beschwerde bei der BVD legitimiert.