___ der Beschwerdeführerin liegt direkt gegenüber der Bauparzelle und wird davon nur durch einen Verkehrsträger, der I.________strasse, getrennt. Aufgrund der Grösse des Bauvorhabens und der örtlichen Nähe der Beschwerdeführerin lässt sich ihre besondere Betroffenheit durch das 10 Vorakten, Register 4, E-Mail-Korrespondenz vom 2. und 3. März 2022. 11 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 35–35c N. 16.