3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,3 setzte der Beschwerdeführerin mit Instruktionsverfügung vom 29. Juli 2022 eine Nachfrist bis zum 16. August 2022 zur Verbesserung der Beschwerde, da die Unterschrift darauf mangelhaft war. Weiter forderte es die Beschwerdeführerin auf, verschiedene Fragen zum Bauvorhaben insbesondere zum zeitlichen Ablauf bis zur Beschwerdeerhebung zu beantworten und allfällige Korrespondenz mit der Gemeinde in vorliegender Angelegenheit einzureichen. Mit gleicher Instruktionsverfügung holte das Rechtsamt die Vorakten der Gemeinde Täuffelen ein und führte den Schriftenwechsel durch.