1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 15. Dezember 2021 bei der Gemeinde Täuffelen ein Baugesuch für den Um- und Ausbau des bestehenden Bauernhauses auf der Parzelle Täuffelen Grundbuchblatt Nr. G.________ (Bauparzelle) mit einer Wohnung in ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen ein. Die Bauparzelle liegt in der Mischzone M2. Die Nachbarn, deren Grundstücke direkt an die Parzelle Nr. G.________ angrenzen, wurden benachrichtigt und das Bauvorhaben nicht publiziert.1 Die Gemeinde Täuffelen hat das Bauvorhaben mit Entscheid vom 16. Mai 2022 grossmehrheitlich bewilligt. Einzig für die zwei beantragten Abstellplätze erteilte sie den Bauabschlag.2